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Paris: Deutsch vor Gericht zugelassen

Mit der Einrichtung dieser Internationalen Kammer will das Pariser Handelsgericht die Austragung internationaler Streitigkeiten in Paris fördern.

Den Schritt hat Deutschland auch gemacht. Insbesondere in Köln/Bonn und Hamburg können Gerichtsverhandlungen bereits auf Englisch geführt werden.


In Frankreich gilt seit der Verordnung von Villers-Cotterêts (1539) die französische Sprache als einzig zugelassenen Sprache im Gerichtsverfahren. Französisch ist auch laut Artikel 2 der Verfassung von 1958 (idF Reform 1992) die offizielle Sprache der Französischen Republik.

Globalisierung und vor allem den weiteren Ausbaus der EU rechtfertigen zweifellos diese Anpassung(en).

Bereits Art. 23 des französischen Zivilprozessbuches sieht vor, dass „der Richter keinen Übersetzer hinzuziehen muss, wenn er die Sprache versteht, in der sich die Parteien ausdrücken“.

Im Hinblick auf die Sprachkenntnisse ihrer neun Richter hat die Internationale Kammer des Handelsgerichts Paris angekündigt, dass folgenden Sprachen geführt werden: Englisch, Deutsch und Spanisch.